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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.11.17)

Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

Diese Bedingungen gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich

darauf verwiesen werden sollte. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

1. Vertragsabschluss, Leistungsumfang

1.1 Vertragsabschlüsse haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

Ein uns bindender Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir erteilte Aufträge

schriftlich abgenommen oder uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt haben.

Wir sind berechtigt, dass vertraglich Vereinbarte ganz oder auch teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

1.2 Wir übernehmen regelmäßig die Entsorgung aus dem KFZ-Bereich.

Sonderleistungen erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.

1.3 Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind stets freibleibend und schließen nur

solche Leistungen ein, die ausdrücklich spezifiziert sind.

2. Befüllen der überlassenen Behältnisse

2.1 Die Behälter dürfen nur mit den vertraglich vereinbarten Abfällen, entsprechend den

vereinbarten Spezifikationen, befüllt werden.

2.2 Alle anderen Abfallstoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2.3 Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, uns bei Auftrag (auf Nachfrage) über die Zusammensetzung

und charakteristischen Eigenschaften seiner Abfallstoffe eingehend zu informieren.

3. Haftung

3.1 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verlust der

überlassenen Behälter und für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

3.2 Werden die Behälter überfüllt oder mit anderen als den vertraglich oder gesetzlich

zulässigen Abfällen befüllt oder werden Abfälle falsch deklariert, sind wir berechtigt, auf

Kosten des Auftraggebers, entweder die Übernahme der Abfälle zu verweigern oder

soweit die Abfälle bereits in seinen Besitz gelangt sind, Umladungen und /oder

Nachsortierungen und Entsorgungen vorzunehmen.

Die Geltendmachungen weiterer Ersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

3.3 Im Falle höherer Gewalt oder bei anderen erheblichen Leistungshindernissen, die wir

nicht grob fahrlässig verursacht haben, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.

4. Volumen, Mengen

Für den Fall, dass Abfallstoffe nach Volumen übernommen werden, ist diejenige Menge

maßgebend, die durch uns in Anwesenheit oder/und eventueller Mitwirkung des

Auftraggebers oder seiner Beauftragten festgestellt worden ist.

Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich vorzunehmen und ausgeschlossen,

wenn der Auftraggeber auf seine Teilnahme bei der Verladung verzichtet hat.

5. Zahlungen

5.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.

Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn sie in unsere uneingeschränkte

Verfügungsmacht gelangen.

5.3 Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

5.4 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr berechnen wir im Falle des Verzuges ab Fälligkeit

Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

Weitergehende Ansprüche werden hiervon nicht berührt.

5.5 Werden eingeräumte Zahlungsziele überschritten oder werden uns Tatsachen bekannt,

die uns Anlass zum Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers geben, sind wir

berechtigt, den sofortigen Ausgleich sämtlicher noch offenstehender oder gestundeter

Rechnungsbeträge oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5.6 Sollten Zahlungen nicht fristgemäß erfolgt sein, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist

auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und bereits übernommene Abfälle auf

Kosten des Auftraggebers zu dessen Standort bzw. Firmensitz zurückzubringen.

Für diesen Fall verfallen erteilte Abfallbescheinigungen bzw. werden storniert und dem Landesamt

für Umwelt gemeldet. Darüber hinaus kann der Auftraggeber, für diesen Fall uns gegenüber,

keinerlei Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund geltend machen.

6. Genehmigungen und Auflagen

Die Einholung von Genehmigungen jeglicher Art obliegt dem Auftraggeber.

Wir werden den Auftraggeber hierbei in jeder Weise unterstützen.

7. Verkehrssicherung

Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Behälter bereitzustellen,

so dass dieser dort dauerhaft abgestellt werden kann. Die Sicherung der notwendigen Zufahrtswege

zum Aufstellungsplatz oder den Abfalllagerplätzen obliegt ebenfalls dem Auftraggeber.

8. Aufrechnung, Gerichtsstand

8.1 Die Aufrechnung mit und gegen Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit rechtskräftig festgestellten

oder anerkannten Forderungen zulässig.

8.2 Gerichtsstand ist Regensburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches ist.

9. Abänderung, Teilunwirksamkeit

Abänderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und sonstiger Abreden bedürfen in jedem Fall

der Schriftform. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar

sein oder werden, so berührt dies die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame durchführbare

Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist

und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

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